Elektronikgerätegesetz

Informationen zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Am 24. März 2005 ist das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft getreten. Demnach dürfen Elektro- und Elektronikgeräte gleich welcher Art und Größe nicht mehr in der Hausmülltonne entsorgt werden, sondern müssen ab dem 24.03.2006 bei den kommunalen Sammelstellen abgegeben werden. Diese sind verpflichtet, Ihre alten Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos anzunehmen. Die anfallenden Entsorgungs- bzw. Recyclingkosten übernehmen die Hersteller bzw. Importeure.
Alle unter dieses Gesetz fallenden Artikel, die Sie bei uns kaufen, sind gemäß ElektroG direkt auf dem Artikel mit dem Symbol einer duchgestrichenen Mülltonne (siehe unten) gekennzeichnet.

Hinweis: Batterien und Akkumulatoren, die nicht fest mit einem Elektro- oder Elektronikgerät verbunden sind, fallen unter die Batterieverordnung.

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